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   LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04   

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https://dejure.org/2004,31073
LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04 (https://dejure.org/2004,31073)
LG Bonn, Entscheidung vom 28.07.2004 - 16 O 25/04 (https://dejure.org/2004,31073)
LG Bonn, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 16 O 25/04 (https://dejure.org/2004,31073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Substantiierung einer unzulässigen Einflussnahme einer Kfz-Haftpflichtversicherung auf die Höhe der Mietwagenkosten im Unfallersatzgeschäft; Voraussetzungen des Vorliegens eines Wettbewerbsverhältnisses i.S.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04
    Die Verfügungsklägerin meint, dass gerade die Abrechnung der oben geschilderten Fälle dokumentiere, dass die Beklagte bewusst die Grundentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1996, 1958 ff. sowie BGH NJW 1999, 276 ff.) zum (nicht bestehenden) "Auswahlverschulden" bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges ignoriere und insoweit gegenüber den geschädigten Unfallgegnern einen falschen Eindruck suggeriere.
  • LG Bonn, 25.02.1998 - 2 S 141/97
    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04
    Angesichts der weit verbreiteten Rechtsprechung der Instanzgerichte (vgl. hierzu etwa Landgericht Bonn NZV 1998, 417 f.) kann der Verfügungsbeklagten nicht vorgeworfen werden, im Einzelfall Unfallersatzwagenansprüche außergerichtlich nur entsprechend dieser Rechtsprechung reguliert zu haben.
  • BGH, 13.01.1998 - KVR 40/96

    Gesellschaftsvertrag des von Kfz-Haftpflichtversicherern gegründeten

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04
    Nachdem der Versuch einiger Versicherungen (nach bestrittenem Vortrag der Verfügungsklägerin sei auch die Beklagte hieran beteiligt gewesen) ein eigenes Gemeinschaftsunternehmen auf dem Markt zu etablieren, vom Bundeskartellamt und dem Bundesgerichtshof (vgl. BGH NJW 1998, 2825 ff.) im Hinblick auf § 1 GWB als unzulässig gestoppt worden sei, versuchten einzelne Versicherungsgesellschaften - darunter die Verfügungsbeklagte - nun durch vergleichbare unzulässige bilaterale Preisabsprachen mit einzelnen marktbeherrschenden Mietwagenunternehmen ihr Ziel zu erreichen.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1995 - 20 U 1/95

    Irreführung; Versicherungsunternehmen; Mietwagenkosten; Wettbewerbswidrigkeit

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04
    Die Kammer geht dabei entsprechend der von der Verfügungsklägerin für ihre gegenteilige Rechtsauffassung zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1996, 164 ff.) davon aus, dass zwischen einem gewerblichen Autovermieter und einem Kfz-Haftpflichtversicherer grundsätzlich kein Wettbewerbsverhältnis besteht.
  • BGH, 05.11.1998 - III ZR 226/97

    Untersagung der Verwendung einer vorformulierten Laufzeitverlängerungsklausel in

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04
    Die Verfügungsklägerin meint, dass gerade die Abrechnung der oben geschilderten Fälle dokumentiere, dass die Beklagte bewusst die Grundentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1996, 1958 ff. sowie BGH NJW 1999, 276 ff.) zum (nicht bestehenden) "Auswahlverschulden" bei Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges ignoriere und insoweit gegenüber den geschädigten Unfallgegnern einen falschen Eindruck suggeriere.
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97

    Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines

    Auszug aus LG Bonn, 28.07.2004 - 16 O 25/04
    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass ein solcher Eingriff unabhängig von einem bestehenden Wettbewerbsverhältnis durch geschäftsschädigende Äußerungen eines Haftpflichtversicherers gegenüber Unfallgeschädigten, die bei einem Autovermieter einen Ersatzwagen angemietet haben, grundsätzlich in Betracht kommen kann (vgl. etwa BGH NJW 1999, 279 ff.).
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